Lehre

Betriebliche Lehre

Die Lehrausbildung ist eine wichtige Säule der Beruflichen Erstausbildung und hilft den Fachkräftebedarf der Zukunft zu sichern. Um die 5.500 Jugendliche starten jedes Jahr in Wien eine Lehrausbildung. In Wien bilden etwa 2.890 Betriebe in über 220 Lehrberufen aus. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Unternehmen, die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.

Lehrstellensuchende finden beim AMS einen breiten Überblick über die offenen Lehrstellen. Es zeigt sich, dass Großbetriebe verstärkt ab Jahresende Lehrlinge für das folgende Jahr suchen, während kleinere und mittlere Betriebe eher ab Februar bzw. März Lehrlinge für den Einstieg im September suchen.

Jugendliche die Unterstützung bei der Lehrstellensuche benötigen können über das AMS an die Jugendberatungsstellen AǀBǀO Jugend und das youngFrauen*BerufsZentrum weitergeleitet werden.

Jugendliche mit Behinderung (oder sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. psychischer Erkrankung) können sich direkt an die Jugendarbeitsassistenz des Sozialministeriumservice wenden. Im AMS stehen aber für die Jugendlichen auch speziell geschulte REHA-Beraterinnen und – Berater zur Verfügung.

Seit 2003 gibt es für Jugendliche, die bestimmte Voraussetzungen (§8b Abs.4 BAG) erfüllen, die Möglichkeit eine Verlängerte Lehre (§8b Absatz 1 BAG) oder Teilqualifizierung (§8b Absatz 2 BAG) zu absolvieren.

Die „Verlängerte Lehre“ (ÜBV 1) ermöglicht eine Verlängerung der Lehrzeit um bis zu zwei Jahren. Die Jugendlichen besuchen die Berufsschule und schließen am Ende mit einer regulären Lehrabschlussprüfung ab.

Eine „Teilqualifikation“ (TQU 2) ermöglicht es Teile eines Lehrberufes innerhalb von ein bis drei Jahren zu erlernen. Die erworbenen Qualifikationen werden im Rahmen einer Abschlussprüfung festgestellt und werden von der Wirtschaftskammer anerkannt. Der Besuch der Berufsschule ist möglich aber nicht zwingend.

In beiden Fällen begleitet eine Berufsausbildungsassistenz (BAS) die Jugendlichen und das Unternehmen über die individuelle Lehrzeit. Sie bietet Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, hilft bei der Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten und hat regelmäßigen Kontakt zu Jugendlichen, Betrieb und Berufsschule bis zum Ausbildungsabschluss.

Die Ausbildungsformen „Verlängerte Lehre“ und „Teilqualifizierung“ können auch – unter bestimmten (gesundheitlichen) Voraussetzungen – mit einer Reduktion der fiktiven Normalarbeitszeit absolviert werden, wobei sich die mögliche Gesamtdauer der jeweiligen Ausbildungsform nicht verlängert.

Die detaillierte Gesetzesformulierung findet sich im Berufsausbildungsgesetz (§8b BAG, Abs.8)

Das Arbeitsmarktservice fördert die Verlängerte Lehre und Teilqualifikation in Betrieben. Informationen hierzu unter „Förderungen für Lehrbetriebe“.

Alle rechtlichen Rahmenbedingungen und detaillierten Informationen über die Voraussetzungen und die Zielgruppenzugehörigkeit können unter §8b BAG abgerufen werden.

Jährlich suchen in Wien mehr Jugendliche eine betriebliche Lehrstelle als es Lehrstellenangebote gibt. Diese Lücke wird vom AMS in Kooperation mit dem waff durch die Förderung von überbetrieblichen Lehrausbildungsangeboten (ÜBN) reduziert. Die ÜBN dient in Wien als Investition in die Zukunft der Jugendlichen und der Förderung der dualen Ausbildung. Sie bietet Jugendlichen, die keine betriebliche Lehrstelle finden, die Chance auf eine Berufsausbildung.

Auch nach Einstieg in eine überbetriebliche Lehrausbildung erhalten die Jugendlichen Unterstützung bei der Suche nach und Umstieg in eine betriebliche Lehrstelle. Sie können ihre Ausbildung aber auch regulär in der ÜBN abschließen.

Die ÜBN wird in Wien im ersten Lehrjahr in rund 40 verschiedenen Lehrberufen angeboten und umfasst über alle Ausbildungsjahre etwa 3.500 Ausbildungsplätze. Die Jugendlichen sind Lehrlingen gleichgestellt und erhalten eine Ausbildungsentschädigung.

Es gibt in Wien vier unterschiedliche Ausbildungsformen. Ein Wechsel der Jugendlichen zwischen den Ausbildungsformen ist möglich.

Im Modell ÜBN 2 haben die Jugendlichen ihren Ausbildungsvertrag beim Bildungsträger, machen die Fachpraxis bei einem Ausbildungsbetrieb (am ersten Arbeitsmarkt). Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Ziel ist es im Laufe des ersten Ausbildungsjahres auf die betriebliche Lehrstelle zu wechseln.

Im Modell ÜBN 1 wird die Fachpraxis beim Bildungsträger in Gruppen vermittelt. Pflichtpraktika finden in Betrieben mit Lehrberechtigung am ersten Arbeitsmarkt statt, die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Ein Wechsel auf eine betriebliche Lehrstelle ist jederzeit möglich.

Die Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) unterscheidet sich von der ÜBN 1 im Wesentlichen darin, dass für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte 1 Jahr mehr Zeit zur Verfügung steht. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt ebenfalls in der Berufsschule. Den Jugendlichen steht in dieser Ausbildungsform eine Berufsausbildungsassistenz (BAS) zur Seite. Ein Wechsel auf eine betriebliche Lehrstelle ist jederzeit möglich.

Bei der Teilqualifizierung (TQU 2) wird nicht das gesamte Berufsbild vermittelt, sondern nur Teile daraus gelehrt. Diese sind von den jeweiligen Voraussetzungen, die Jugendliche mitbringen, abhängig. Ein Berufsschulbesuch ist möglich aber nicht für alle Jugendlichen zwingend. Auch Jugendliche in der TQ werden von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) begleitet. Ein Wechsel auf eine betriebliche Lehrstelle ist jederzeit möglich.

Die Koordinierungsstelle Wien Ausbildung – Beruf hat eine Übersicht erstellt welche Berufe in welchen Ausbildungsformen in Wien möglich sind: Übersicht ÜBN

Der Einstieg in die ÜBN erfolgt über den Berufs-Check. Hier haben Jugendliche und der Bildungsträger die Möglichkeit sich gegenseitig kennen zu lernen. Der Zugang zum Berufs-Check wird hier erklärt: Infoblatt Berufs-Check

Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer sowie das Arbeitsmarktservice bieten Förderungen für Lehrbetriebe an. So können Betriebe unter anderem um finanzielle Förderung eines Lehrverhältnisses, für die Nachhilfe von Lehrlingen und für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung ansuchen.
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html

Das Arbeitsmarktservice bietet Förderungen für weibliche Lehrlinge in Berufen mit geringem Frauenanteil, für volljährige Lehrlinge sowie für Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind an.
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/foerderung-der-lehrausbildung

In der Lehre kann es immer wieder zu Problemen kommen. Rund 15% der Lehrverhältnisse in Österreich werden wieder gelöst (ibw, Lehrlingsausbildung im Überblick). Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Lehrlinge ganz aus der Ausbildung herausfallen, es zeigt aber, dass auch nach Ausbildungsbeginn Unterstützungsbedarf für Jugendliche und Betriebe besteht.

Das Lehrlingscoaching „Lehre statt Leere“ ist ein zentrales Angebot und unterstützt Lehrlinge in einem aufrechten betrieblichen Lehrverhältnis und bis 6 Monate nach Austritt aus dem Lehrverhältnis bei allen Problemlagen. Über das Lehrbetriebscoaching werden auch Betriebe unterstützt.

Zudem gibt es weitere Unterstützungsangebote für bestimmte Zielgruppen und Ausbildungsarten und Unterstützung an und von der Berufsschule. Unterstützung bei der Lehre

Im Rahmen der Wiener Ausbildungsgarantie und des Qualifikationsplans Wien 2030 gibt es zahlreiche Möglichkeiten den Lehrabschluss nachzuholen.

Für junge Beschäftigte ist KUS complete ein zentrales Beratungsangebot. Das Projekt unterstützt durch Vorbereitungskurse oder Einzelförderunterricht und hilft bei der Prüfungsorganisation. Alle Beschäftigten, die einen Lehrabschluss nachholen möchten, können sich auch an das „Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung“ des waff wenden. Der waff und das AMS fördern auch „Meine Chance – Wiener Anerkennungssystem“. Im Pilotprojekt werden Erwachsene mit Berufserfahrung modular und individuell in ausgewählten Berufen (Koch/Köchin, Restaurant- und Bürokaufleute) bis zum Lehrabschluss höherqualifiziert.

Der waff stellt Förderungen zur Verfügung, damit Beschäftigte den Lehrabschluss nachholen können. Externer link waff – Förderung des Lehrabschlusses https://www.waff.at/foerderungen/

Für Arbeitssuchende gibt es unterschiedlich schnelle Wege den Lehrabschluss nachzuholen. Grundsätzlich ist es sinnvoll und notwendig sich an die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS zu wenden. Kompetenz mit System (KMS) ist ein modular aufgebautes Qualifizierungsangebot an dessen Ende der Lehrabschluss stehen kann. Die Facharbeiter_innenintensivausbildung (FIA) kann Personen ohne Berufserfahrung in verkürzter Lehrzeit über eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung zum formalen Lehrabschluss führen. Über Frauen in Technik (FiT) kann der Lehrabschluss aber auch technische schulische Ausbildungen nachgeholt werden. Vorbereitungslehrgänge bereiten Personen mit Berufserfahrung in Gegenständen des Lehrberufs auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vor. Kurse werden vom AMS aber auch am freien Bildungsmarkt angeboten.

Die beiden Stiftungen AQUA – Arbeitsplatznahe Qualifizierung und JUST – Jugendstiftung bieten in wechselnden Angeboten Qualifizierung, teilweise in Form verkürzter Lehrausbildungen, die bis zum Lehrabschluss führen kann. Das BBRZ bietet für Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können Kurse zum Nachholen des Lehrabschlusses.

AMS Jugendseite – Informationen rund um Schule, Lehre, Ausbildung, Jobsuche und Bewerbung:
https://jugendseite.ams.at/home.html

Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft:
https://site.wko.at/biwi/home.html

Berufsinformationen:
https://www.berufslexikon.at/berufsliste/?le=on&lexikonauswahl=1
https://www.ams.at/bis/bis/LehrberufeAlphabetisch.php
https://bic.at/

Arbeitsrechtliche Infos zur Lehre:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Lehre/index.html

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien:
https://www.wko.at/service/w/bildung-lehre/Lehrlingsstelle.html

Infoplattform rund um die Lehre vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft:
https://www.qualitaet-lehre.at/