Geringfügige Beschäftigung – Neuerungen ab 01.01.2026

Seit 01.01.2026 gelten neue Regelungen für Personen, die geringfügig beschäftigt und arbeitslos sind. Das AMS informiert ausführlich auf der Webseite über die geltenden Bestimmungen und Ausnahmen.

Es ist nunmehr nur noch in einigen wenigen Ausnahmefällen möglich bei Bezug von Arbeitslosengeld gleichzeitig geringfügig beschäftigt zu arbeiten.