Schule

Das Ziel des österreichischen Schulsystems ist es, Schüler*innen auf dem für sie individuell geeigneten Bildungsweg zu unterstützen. Hierfür werden diverse Unterstützungsangebote bereitgestellt, welche sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen orientieren.

Unterstützungsangebote in Wien

Um einen Überblick zu ermöglichen, werden relevante Informationen entlang folgender Themenstellungen abgebildet:

Nach den 9 verpflichtenden Schuljahren (allgemeine Schulpflicht) gilt in Österreich mit der AusBildung bis 18 die Ausbildungspflicht. Die Schulpflicht wird bei Zuzug aus dem Ausland nach dem Geburtsdatum des Kindes bzw. Jugendlichen festgelegt und kann daher von den tatsächlich besuchten Schuljahren abweichen.

Detaillierte Informationen können der Übersicht Österreichisches Bildungssystem entnommen werden.

Viele bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und ausführlichen Informationen aus dem Bereich Schule können unter den rechtlichen Grundlagen abgerufen werden.

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten (einen Hauptwohnsitz in Österreich haben). Nach vier Jahren (Schulstufe 1-4) Volksschule folgen weitere vier Jahre (Schulstufe 5-8) in einer Mittelschule, Wiener Mittelschule (in AHS als Schulversuch MS geführt) oder Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS Unterstufe). Durch den Besuch einer Polytechnischen Schule/Fachmittelschule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer höheren Schule sowie einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule wird die Schulpflicht im 9. Schuljahr (individuell absolvierte Schuljahre, nicht Schulstufen) erfüllt. Sofern nicht schon ein Vorschuljahr als Schulstufe 0 besucht wurde. (Informationen zur Schulpflicht und allgemeinbildenden Pflichtschulen)

Übersicht Schultypen (Lehrpläne, Aufnahmevoraussetzungen, Ausbildungsmöglichkeiten):

Der Wiener Schulführer bietet einen kompakten Überblick über alle Wiener Schulen: Schulverzeichnis

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) kann als 9. Schulpflichtjahr besucht werden und bietet Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gezielte und individuelle Vorbereitung auf Berufsausbildung und Beschäftigung durch Förderung sozialer Kompetenzen.

Standorte:

Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) koordiniert und stellt sonder- und inklusionspädagogische Maßnahmen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Pflichtschulen bereit.
Kontaktmöglichkeit: inklusion@bildung-wien.gv.at

Über die angeführte Kontaktmöglichkeit können Informationen zum Schuleintritt oder Übertritt für Jugendliche mit Beeinträchtigung oder sonderpädagogischem Förderbedarf eingeholt werden. Ansonsten kann bei neuen Diagnosen oder Problemen beim Lernen direkt Kontakt mit der Schulleitung der aktuellen Schule aufgenommen und Informationen zu ausgleichenden Maßnahmen oder Lehrplanzusätzen angefordert werden.

Auch die Webseite der Schulpsychologie hat hier unter Lernen und Lernerfolge weitere Links oder Informationen (inkl. aktuellen Rundschreiben) zur Umsetzung in der Schule.

Bei Problemen am Schulstandort, sollte direkt mit der Schule, d.h. mit Klassenlehrperson und dann Schulleitung, Kontakt aufgenommen werden, um an entsprechende Unterstützungssysteme der Schule weitergeleitet zu werden.

Folgende Expert*innen können ebenfalls helfen:

  • Schüler- und Bildungsberatung

Die Schüler- und Bildungsberatung ist ab der 5. Schulstufe, d.h. nach der Volksschule für folgende Fragen zu kontaktieren:

  • Informationen als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung: individueller Bildungsweg
  • Individuelle Beratung und Vermittlung bei Hilfe von Schwierigkeiten beim Lernen oder im sozialen Umfeld

Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt am Schulstandort.

  • Schulsozialarbeit

Wenn Schüler*innen Schwierigkeiten im Schulalltag haben, dann kann auch die Schulsozialarbeit herangezogen werden. Das Unterstützungsangebot steht bereits ab der Volksschule zur Verfügung. Diese bietet Beratungen, Informationen und Unterstützung für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien an. Die Sprechstunden – sofern der Schule eine Schulsozialarbeit zugeteilt ist – sind am Schulstandort ersichtlich. Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich an die Schüler- und Bildungsberatung oder Schulpsychologie zu wenden.

  • Beratungslehrkräfte und Psychagogische Betreuung

Schüler*innen, welche in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung Hilfe und Begleitung benötigen, erhalten Unterstützung und Betreuung durch Beratungslehrkräfte sowie Psychagoginnen bzw. Psychagogen.
Mögliche Gründe der Betreuung sind unter anderem: Rückzug, Aggression, Kontaktschwierigkeiten, Schulverweigerung, Ängste.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Schulleitung oder Klassenperson.

  • Schulpsychologie

Die Schulpsychologie ist eine wichtige Anlaufstelle für Schüler*innen sowie Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte bei Themen rund um die gesunde Persönlichkeitsentwicklung. Jeder Schule ist eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe zugeteilt. Hier besteht die Möglichkeit kostenlose Beratungsgespräche (mit strenger Verschwiegenheitspflicht) in Anspruch zu nehmen, sowohl während der Sprechstunden an der Schule sowie auch bei vereinbarten Terminen. Außerhalb der Schule kann in dringenden Fällen auch ein Rückruf, unabhängig von der Anwesenheit an der Schule, über das Sekretariat der Schulpsychologie vereinbart werden. Die Schulpsychologie unterstützt bei der Sicherstellung der Lernfähigkeit und förderlichen Lernkultur und ermöglicht schulpsychologische Diagnostik.

  • Kontakt

Die wichtigsten Hotlines der Bildungsdirektion für Wien finden sich unter Kontakt und Hotlines.

Zusätzlich bietet die Bildungsdirektion Wien unter Beratungsservice weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten.

Sollte die konkrete Zuständigkeit nicht bekannt sein, kann auch das Bürger*innenservice der Bildungsdirektion Wien kontaktiert werden werden.

Die schulinterne Bildungs- und Berufsorientierung (IBOBB) ist im Lehrplan der 7. und 8. Schulstufe in MS und AHS Unterstufe als verbindliche Übung vorgesehen. Ziele sind u.a. Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit zur Berufswahl sowie Fähigkeit eigene Berufsziele zu definieren und zu verfolgen.

  • Berufsorientierungskoordinator*innen sind verantwortlich für die Koordination der Berufsorientierungsmaßnahmen am jeweiligen Schulstandort. Zudem besteht ihre Aufgabe in der Kooperation mit außerschulischen Partnern (Jugendcoaching, AMS, etc.).
  • Berufsorientierungslehrer*innen unterstützen Schüler*innen in der 7. und 8. Schulstufe bei der Auseinandersetzung mit eigenen Berufswünschen, bieten Informationen über schulische und betriebliche Ausbildungswege und zeigen Möglichkeiten und Berufsfelder auf.
  • Schüler- und Bildungsberater*innen können individuelle Bildungs- und Berufslaufbahnberatung anbieten.

Wohin mit 14?
In 10 Broschüren, je nach Schulform, werden die Ziele und Ausbildungszweige an den Wiener Schulen beschrieben, im Allgemeinen Teil werden hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung aufgezeigt und Informationen und Voraussetzungen zur Aufnahme gegeben. Dieses Kooperationsprojekt von AK Wien und Bildungsdirektion Wien dient zur Orientierung beim Übertritt in die weiterführenden Schulen ab der 9. Schulstufe.

Auch die L14 Berufs- und Bildungsmesse eignet sich optimal um alle Schulformen oder die Lehre kennenzulernen. Eltern und Interessierte sind bei den Familientagen willkommen.

Als Ergänzung des Unterrichts besteht für Schüler*innen ab der 8. Schulstufe die Möglichkeit zwei Varianten von Berufspraktischen Tagen (BPT) zu nutzen:

  • Als angemeldete Schulveranstaltung (berufspraktische Woche): In der Regel besucht die ganze Klasse zeitgleich individuell Betriebe während der Schulzeit und wird dabei von der Schule organisatorisch betreut. Dauer ca. 1 Woche; der besuchte Betrieb wird von Eltern und Jugendlichen direkt gesucht und der Schule vorgeschlagen. Diese müssen sich in Wien befinden.
  • Als genehmigter Antrag zur Freistellung vom Unterricht aus begründetem Anlass – Berufsorientierung (individuelle Berufspraktische Tage): Schüler*innen besuchen mit Zustimmung der Schulleitung (für 1 Tag reicht die Zustimmung des Klassenvorstandes) für maximal 5 Tage einen Betrieb, individuell, während der Unterrichtszeit.
    Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn an diesen Tagen keine Leistungsfeststellung (Schularbeit, Test, etc.) stattfindet und das schulische Fortkommen dadurch nicht gehindert ist und die maximalen 5 Tage im Schuljahr noch nicht verbraucht wurden.

Damit Jugendliche und Unternehmen abgesichert sind, bietet das Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft (BiWi) für die Dauer der Berufspraktischen Tage eine kostenlose BiWi-Haftpflichtversicherung an.

Zudem können Betriebserkundungen, Exkursionen, Workshops, etc. von Klassen als schulbezogene Veranstaltung durchgeführt werden, z.B. Teilnahme am Wiener Töchtertag und Boysday.

Über eine (Wieder-)Aufnahme entscheidet an Bundesschulen (AHS/ORG, BMHS) die Schuldirektion autonom. Hierbei sind ausschlaggebend das Alter und auf welcher Schulstufe die Schule abgebrochen wurde. Für eine Wiederaufnahme muss direkt bei den Schulstandorten nachgefragt werden.

Weitere Möglichkeiten:

Schulplatzzuweisungsstelle (für den allgemeinbildenden Pflichtschulbereich – VS, MS, gilt nicht für PTS/FMS). Soweit die Schulpflicht noch nicht erfüllt ist, kann ein Schulplatz über die Behörde angefordert werden. Dies gilt nur für öffentliche Schulen.
Kontaktmöglichkeit: schulplatz@bildung-wien.gv.at

Schulplätze an Privaten Schulen müssen direkt bei der Schulleitung angefragt werden.

Für den Schulplatz an einer PTS/FMS wird die Aufnahme direkt über die Schulleitung geregelt. Die Aufnahme ist während der Schulpflicht und nur mit Antrag auch im 10. Schuljahr möglich. Bei dem Wechsel von der 1. Klasse aus einer BMHS/ORG in eine PTS/FMS ist der Antrag und die Aufnahme nur bis Ende des Kalenderjahres (31.12. – bitte hier die Ferien beachten) möglich.

Übergangslehrgänge bereiten vertriebene Schüler*innen, die in Österreich (nach dem Geburtsdatum) die Schulpflicht erfüllt haben und die ausländische Schulbildung als Pflichtschulabschluss in Österreich bereits anerkannt haben, aber dem Unterricht einer weiterführenden Schule aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nicht folgen können, auf dessen Besuch vor.
Kontaktmöglichkeit: uelg@bildung-wien.gv.at

Die Abendschule ist eine berufsbegleitende Form der AHS/ORG. Vorausgesetzt der*die Jugendliche wird im laufenden Kalenderjahr 17 Jahre alt, verfügt über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und kann den positiven Abschluss der 8. Schulstufe in Österreich nachweisen. Bei ausländischen Zeugnissen ist ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 unbedingt erforderlich.

Aufbaulehrgänge: 2 bis 3 Jahre dauernde Vollzeitschule nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule. Diese endet mit der Reife- und Diplomprüfung.

Die Berufsreifeprüfung kann nach dem Abschluss einer Lehre oder mind. 3-jährigen berufsbildenden Schule zum Nachholen der Matura genutzt werden. Die vorbereitenden Kurse können auch während der Lehre (Lehre mit Matura) bereits besucht werden. Die Berufsreifeprüfung ermöglicht den Zugang zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen in allen Fachrichtungen (Einschränkungen nur durch Aufnahmevoraussetzungen wie z.B. Latein gegeben).

Auf der Seite der Schülerbeihilfe werden Anspruchsvoraussetzungen und finanzielle staatliche Förderungen als Schulbeihilfe für öffentliche Bundesschulen (AHS, BMHS) gelistet. Das Formular zur Einreichung gibt es an der aktuell besuchten Schule.

Anspruchsvoraussetzungen für mehrtägige schulbezogene Veranstaltungen (Winter-, Sommer, Sportwoche, Projektwochen) an allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschulen (MS, PTS/FMS, aber auch für AHS/ORG, BMHS) können unter Förderungen und Beihilfen eingesehen werden.

Die Koordinierungsstelle Wien hat eine Übersicht bezüglich Beihilfen und Förderungen für Schüler*innen in Wien sowie bezüglich finanzieller Unterstützung für Familien erstellt. (Stand: Jänner 2026) Diese sind abrufbar unter: Übersichten (Menüpunkt Übersichtsblätter, Tabreiter Förderungen)