Schule

Das Ziel des österreichischen Schulsystems ist es, Schüler*innen auf dem für sie individuell geeigneten Bildungsweg zu unterstützen. Hierfür werden diverse Unterstützungsangebote bereitgestellt, welche sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen orientieren.

Unterstützungsangebote in Wien

Um einen Überblick zu ermöglichen, werden relevante Informationen entlang folgender Themenstellungen abgebildet:

In Österreich dauert die allgemeine Schulpflicht 9 Jahre, darüber hinaus gibt es mit der AusBildung bis 18 die Ausbildungspflicht. Bei  Zuzug aus dem Ausland wird die Schulpflicht nach dem Geburtsdatum des Kindes bzw. Jugendlichen ermittelt und kann daher von der Anzahl der tatsächlich besuchten Schuljahre abweichen.

Detaillierte Informationen können der Übersicht Österreichisches Bildungssystem entnommen werden.

Viele bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und ausführlichen Informationen aus dem Bereich Schule können unter den rechtlichen Grundlagen abgerufen werden.

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten (einen Hauptwohnsitz in Österreich haben). Nach vier Jahren (Schulstufe 1-4) Volksschule folgen weitere vier Jahre (Schulstufe 5-8) in einer Mittelschule, Wiener Mittelschule (in AHS als Schulversuch MS geführt) oder Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS Unterstufe). Durch den Besuch einer Polytechnischen Schule/Fachmittelschule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer höheren Schule sowie einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule wird die Schulpflicht im 9. Schuljahr (individuell absolvierte Schuljahre, nicht Schulstufen) erfüllt. Sofern nicht schon ein Vorschuljahr als Schulstufe 0 besucht wurde. (Informationen zur Schulpflicht und allgemeinbildenden Pflichtschulen)

Übersicht Schultypen (Lehrpläne, Aufnahmevoraussetzungen, Ausbildungsmöglichkeiten):

Der Wiener Schulführer bietet einen kompakten Überblick über alle Wiener Schulen: Schulverzeichnis

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) kann als 9. Schulpflichtjahr besucht werden und bietet Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gezielte und individuelle Vorbereitung auf Berufsausbildung und Beschäftigung durch Förderung sozialer Kompetenzen.

Standorte:

Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) koordiniert und stellt sonder- und inklusionspädagogische Maßnahmen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Pflichtschulen bereit.

Für Jugendliche, die aufgrund einer physischen oder psychischen Behinderung/Erkrankung dem Unterricht in der MS/WMS bzw. in der PTS/FMS nicht folgen können, bietet das Bildungssystem in Wien verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Kontaktmöglichkeit: inklusion@bildung-wien.gv.at
Über die anführte Kontaktmöglichkeit können Informationen zum Schuleintritt oder Übertritt für Jugendliche mit Beeinträchtigung oder sonderpädagogischem Förderbedarf eingeholt werden. Ansonsten kann bei neuen Diagnosen oder Problemen direkt Kontakt mit der Schulleitung der aktuellen Schule aufgenommen und Informationen zum Nachteilsausgleich angefordert werden.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich können auch per E-Mail unter bildungsberatung@bildung-wien.gv.at angefordert werden.

  • Schüler- und Bildungsberatung

Die Schüler- und Bildungsberatung stellt die erste Anlaufstelle (ab der 5. Schulstufe) für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte bei Fragen über Bildungswege, Eingangsvoraussetzungen und mögliche Abschlussqualifikationen dar. Sie geben Orientierung bei Bildungslaufbahnfragen und unterstützen bei persönlichen Problemen. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt am Schulstandort.

  • Schulpsychologie

Eine wichtige Anlaufstelle für Schüler*innen sowie Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte bei Themen rund um psychologische Beratung, Konfliktregelung, Krisenintervention, etc. stellt die Schulpsychologie der Bildungsdirektion dar. Jeder Schule ist eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe zugeteilt. Hier besteht die Möglichkeit kostenlose und vertrauliche Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen, sowohl während der Sprechstunden an der Schule sowie auch bei vereinbarten Terminen außerhalb der Schule. In dringenden Fällen kann auch ein Rückruf unabhängig davon über das Sekretariat der Schulpsychologie vereinbart werden.

  • Schulsozialarbeit

Wenn Schüler*innen Probleme an der Schule haben, dann kann auch die Schulsozialarbeit herangezogen werden. Diese bietet Beratungen, Informationen und Unterstützung für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien an. Die Sprechstunden – sofern der Schule eine Schulsozialarbeit zugeteilt ist – sind am Schulstandort ersichtlich. Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich an die Schulpsychologie zu wenden.

  • Beratungslehrkräfte und Psychagogische Betreuung

Schüler*innen, welche in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung Hilfe und Begleitung benötigen, erhalten Unterstützung und Betreuung durch Beratungslehrkräfte sowie Psychagoginnen bzw. Psychagogen.
Mögliche Gründe der Betreuung sind unter anderem: Rückzug, Aggression, Kontaktschwierigkeiten, Schulverweigerung, Ängste.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Schulleitung oder Klassenperson.

  • Kontakt

Die wichtigsten Hotlines der Bildungsdirektion für Wien finden sich unter Kontakt und Hotlines.

Zusätzlich bietet die Bildungsdirektion Wien unter Beratungsservice Informationen zur Bildungsberatung Wien, zur Begabungsförderung, zu Mobbingprävention sowie Gewalt- und Krisensituationen und vielem mehr.

Sollte die konkrete Zuständigkeit nicht bekannt sein, kann auch das Bürger*innenservice der Bildungsdirektion Wien kontaktiert werden werden.

Die schulinterne Bildungs- und Berufsorientierung (IBOBB) ist im Lehrplan der 7. und 8. Schulstufe in MS und AHS Unterstufe als verbindliche Übung vorgesehen. Ziele sind u.a. Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit zur Berufswahl sowie Fähigkeit eigene Berufsziele zu definieren und zu verfolgen.

  • Berufsorientierungskoordinator*innen sind verantwortlich für die Koordination der Berufsorientierungsmaßnahmen am jeweiligen Schulstandort. Zudem besteht ihre Aufgabe in der Kooperation mit außerschulischen Partnern (Jugendcoaching, AMS, etc.).
  • Berufsorientierungslehrer*innen unterstützen Schüler*innen in der 7. und 8. Schulstufe bei der Auseinandersetzung mit eigenen Berufswünschen, bieten Informationen über schulische und betriebliche Ausbildungswege und zeigen Möglichkeiten und Berufsfelder auf.
  • Schüler- und Bildungsberater*innen sind Teil des psychosozialen Unterstützungssystems und können individuelle Bildungs- und Berufslaufbahnberatung anbieten.

Als Ergänzung des Unterrichts besteht für Schüler*innen ab der 8. Schulstufe die Möglichkeit zwei Varianten von Berufspraktischen Tagen (BPT) zu nutzen:

  • Als angemeldete Schulveranstaltung (berufspraktische Woche): In der Regel besucht die ganze Klasse zeitgleich individuell Betriebe während der Schulzeit und wird dabei von der Schule organisatorisch betreut. Dauer ca. 1 Woche; der besuchte Betrieb wird von Eltern und Jugendlichen direkt gesucht und der Schule vorgeschlagen. Diese müssen sich in Wien befinden.
  • Als genehmigter Antrag zur Freistellung vom Unterricht aus begründetem Anlass – Berufsorientierung (individuelle Berufspraktische Tage): Schüler*innen besuchen mit Zustimmung des Klassenvorstandes für 1 Tag einen Betrieb individuell während der Unterrichtszeit.
    Max. 5 Tage durch Genehmigung der Schulleitung für max. 1 Woche in einem Betrieb. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn an diesen Tagen keine Leistungsfeststellung (Schularbeit, Test) stattfindet.

Damit Jugendliche und Unternehmen abgesichert sind, bietet das Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft (BiWi) für die Dauer der Berufspraktischen Tage eine kostenlose BiWi-Haftpflichtversicherung an.

Zudem können Betriebserkundungen, Exkursionen, Workshops, etc. von Klassen als schulbezogene Veranstaltung durchgeführt werden, z.B. Teilnahme am Wiener Töchtertag und Boysday.

Über eine (Wieder-)Aufnahme entscheidet an Bundesschulen die Schuldirektion autonom. Hierbei sind ausschlaggebend das Alter und auf welcher Schulstufe die Schule abgebrochen wurde. Für eine Wiederaufnahme muss direkt bei den Schulstandorten nachgefragt werden.

Weitere Möglichkeiten:

Schulplatzzuweisungsstelle (für den allgemeinbildenden Pflichtschulbereich, soweit die Schulpflicht noch nicht erfüllt ist)
Kontaktmöglichkeit: schulplatz@bildung-wien.gv.at

In Übergangsstufen können Jugendliche das 9. Schuljahr (entspricht nicht der 9. Schulstufe) besuchen, um anschließend in die 1. Klasse eines ORG oder die 1. Klasse einer BHS einzusteigen, sofern mit der 8. Schulstufe die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme nicht erlangt wurden. Die bestandene Übergangsstufe gilt dabei nur für die gleiche Schulform also z.B. ORG oder BHS.
Kontaktmöglichkeit: bildungsberatung@bildung-wien.gv.at

Übergangslehrgänge bereiten vertriebene Schüler*innen, die die Schulpflicht in einem anderen Land abgeschlossen haben, den Pflichtschulabschluss in Österreich bereits anerkannt haben, aber dem Unterricht einer weiterführenden Schule aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nicht folgen können, auf dessen Besuch vor.
Kontaktmöglichkeit: bildungsberatung@bildung-wien.gv.at

Abendschule (ab 16 Jahren mit Deutschkenntnissen B1/B2)
Kontaktmöglichkeit: bildungsberatung@bildung-wien.gv.at

Aufbaulehrgänge im kaufmännischen, technischen und humanberuflichen Bereich (2-3-jährig)

Die Berufsreifeprüfung kann nach dem Abschluss einer Lehre oder mind. 3-jährigen berufsbildenden Schule zum Nachholen der Matura genutzt werden. Ermöglicht den Zugang zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen in allen Fachrichtungen (Einschränkungen nur durch Aufnahmevoraussetzungen wie z.B. Latein gegeben).
Kontaktmöglichkeit bei über die Webseite nicht abgedeckten individuellen Fragen: brp@bildung-wien.gv.at

Auf der Seite der Schülerbeihilfe werden Anspruchsvoraussetzungen und finanzielle staatliche Förderungen als Schulbeihilfe für öffentliche Bundesschulen (AHS, BMHS) gelistet sowie zum Formular zur Einreichung verlinkt.

Anspruchsvoraussetzungen für mehrtägige schulbezogene Veranstaltungen (Winter-, Sommer, Sportwoche, Projektwochen) an allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschulen (MS, PTS/FMS) können unter Förderungen und Beihilfen eingesehen werden.

Die Koordinierungsstelle Wien AusBildung bis 18 hat eine Übersicht bezüglich Beihilfen und Förderungen für Schüler*innen in Wien sowie bezüglich finanzieller Unterstützung für Familien erstellt. (Stand: März 2024) Diese sind abrufbar unter: Übersichten (unter dem Tabreiter Beihilfen und Förderungen)