ÜBA ipcenter – ÜBV 1 BOG Gesundheit
Zielgruppen
- am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
- keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
- behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
- angenommen wird, dass aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.
Ziele
Kontakt
Schönbrunner Straße 218-220
1120 Wien
01-667 8302-0
https://ipcenter.at/
Beschreibung und Inhalte
Ein Übertritt in eine betriebliche Lehre ist immer möglich und erwünscht. Die Ausbildungszeiten in der ÜBA werden komplett auf die Lehrzeit angerechnet.
Eintritt
- Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
- Nach Abschluss eines Berufs-Checks und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.
Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre, die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.
Berufsobergruppen
Berufe
- Kosmetik (Kosmetologie) (Aprileinstieg)
- Friseurin/Friseur (Stylistin/Stylist) (November- und Aprileinstieg)
Teilnahmedauer
Finanzielle Ansprüche
Kapazitäten
12 Jugendliche im Beruf Friseur*in/Stylist*in pro Einstiegstermin
Barrierefreiheit
Träger
Fördergebersystem
TAS/NR.
Stand
Übergeordnetes Angebot
Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein
In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.